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Vielfalt für alle: Neue Kampagne der ProSpecieRara

(28.07.2009) Die Schweiz ist bis heute europaweit führend beim Schutz der Vielfalt von Nutzpflanzen. Die Vielfalt an Gemüse- und Kartoffelsorten ist aber jetzt bedroht: Eine mögliche Illegalisierung der bisherigen Praxis «Erhaltung durch Nutzung» könnte dazu führen, dass bereits nächstes Jahr rund 150 beliebte alte Sorten vom heimischen Markt verbannt sind.

Zuwenig einheitlich: Gemüse-Vielfalt soll 2010 offiziell verboten werden.

Die Rechtslage bezüglich Anbau und Verkauf von Lokal- und Landsorten ist bundesrechtlich in der «Saat- und Pflanzgutverordnung des Eidg. Volkswirtschafts- Departements» (SR 916.151.1) geregelt. Zurzeit steht eine strengere Umsetzung dieser Richtlinien zur Diskussion. Dies kann einschneidende Folgen auf das Sortenangebot und die Vielfalt von Nutzpflanzen haben: Rund 150 beliebte alte Gemüse- und Kartoffelsorten wie die «Corne de Gatte» könnten so bereits im Jahr 2010 vom Schweizer Markt verschwunden sein.

Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass viele alte, traditionell genutzte Sorten nicht ? wie gesetzlich gefordert ? einheitlich sind. Aber gerade diese genetische Vielfältigkeit macht sie als Ausgangsmaterial für die Züchtung und damit für zukünftige Generationen so interessant und wichtig.

Wird diese Verschärfung der Verordnung eine Tatsache, dürfen diese beliebten alten Sorten als Saatgut nicht mehr auf den heimischen Markt gebracht werden. Auch ein Anbau würde dadurch illegal. Ohne diese Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung wird die Erhaltung des wertvollen Kulturguts aber sehr erschwert. Die mögliche Folge: Viele dieser alten Sorten könnten sogar ganz aussterben. Dagegen können Sie jetzt etwas tun!



Die Kampagne unterstützen



Was will ProSpecieRara mit der Kampagne erreichen?

- ProSpecieRara hat die Pflicht, als Erhalterin und Fürsprecherin der Sortenvielfalt in der Schweiz die aktuelle Gefahr abzuwenden, welche in einer restriktiven Auslegung der heutigen Saatgutverord­nung liegt.

- ProSpecieRara will die Bevölkerung auf die Diskussion über Zulassungen von Erhaltungssorten hinweisen und sie in den konstruktiven Dialog mit Behörden und Interessenvertretern einbeziehen.

- ProSpecieRara will erreichen, dass sich die Menschen, denen die Sortenvielfalt ein Anliegen ist, für alte Sorten einsetzen, indem sie ihren Willen kundtun, diese Sorten auch weiterhin erwerben zu dürfen.

- ProSpecieRara will sich in die aktuelle Debatte um die Sortenzulassung von Erhaltungssorten einschalten, um den Behörden im aktuellen Diskussionsprozess Argumente zu liefern und sie bei der Suche nach konstruktiven Lösungen im EU-Raum zu unterstützen.

- Die über 25-jährige erfolgreiche Arbeit von ProSpecieRara und ihren Partnern hat dazu geführt, dass neue Nischenmärkte für alte Sorten erschlossen werden konnten. Diese Aufbauarbeit ist durch eine restriktive Gesetzes-Interpretation akut in Gefahr. Daran geknüpfte neue Märkte, Arbeitsplätze und Einkommensquellen wären davon betroffen: Saatgutherstellung und Setzlingsanzucht sowie die Produktion von Spezialitäten für
Detailhändler (Coop) und Restaurants.

- Das Ziel der Aktion ist, dass alte traditionelle Sorten nach wie vor ohne Restriktionen angebaut, vermehrt und gehandelt werden dürfen. Ob und in welchen Mengen Sorten gehandelt werden dürfen, soll weiterhin das Resultat von Nachfrage und Angebot sein.



Die Schweiz will künftig die Saatgutproduktion und den Handel von Sorten nur noch dann zulassen, wenn...

- es sich um Sorten handelt, welche in der Schweiz gezüchtet wurden, z.B. der Krautstiel Glatter Genfer.
- es sich um Lokalsorten handelt, welche belegbar in einer Schweizer Region entstanden sind und nicht über diese hinaus verbreitet sind, z.B. die Kartoffel Parli.
- es sich um ältere Züchtungen handelt, welche noch auf einer offiziellen Sortenliste eines EU-Landes angemeldet sind, z.B. die Kartoffel Roseval und die Chioggia-Rande.



Verbieten will die Schweiz künftig die Saatgutproduktion und den Handel von...

- alten und seltenen Sorten, welche ursprünglich im Ausland gezüchtet wurden, aber in der Schweiz über Jahrzehnte angebaut worden sind und deshalb unterdessen einen soziokulturellen Wert für Schweiz haben, z.B. die Kartoffel Vitelotte noire (F).
- Lokalsorten, bei welchen nicht eindeutig belegbar ist, dass sie in einer Region der Schweiz entstanden sind oder welche nicht eindeutig als Lokalsorte bezeichnet werden können oder der Züchtungsname nicht mehr bekannt ist, z.B. die gelbe Cherry-Tomate.



Die Hintergründe für das drohende Sortensterben

Wird die «Saat- und Pflanzgutverordnung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD)» tatsächlich strenger umgesetzt, so könnten bereits nächstes Jahr rund 150 alte Gemüse- und Kartoffelsorten vom heimischen Markt verschwunden sein. Damit sind zwischen 30 und 40 Prozent der von ProSpecieRara angebotenen Sorten in Gefahr. Wie schnell es gehen kann, zeigen Vorabklärungen bei den Kartoffeln: 5 von 14 zur Anmeldung gebrachten Sorten wurden abgelehnt und dürfen nicht mehr gehandelt werden. Interview mit Béla Bartha, Geschäftsführer ProSpecieRara.

Weshalb lanciert ProSpecieRara gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Kampagne «Vielfalt für alle», wo doch das Erhalten von alten Sorten und Rassen im Prinzip ein Dauerthema ist?

Anfang 2009 erhielt ProSpecieRara die Aufforderung, diejenigen Kartoffelsorten, welche in der Schweiz bereits im Handel sind oder noch in den Handel gebracht werden sollen, für die Erstellung einer «CH-Erhaltungssorten-Liste» anzumelden. Diese Forderung entsprach offensichtlich einer verschärften Umsetzung der «Verordnung über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzen» des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Im Speziellen geht es dabei um den Artikel 29.

ProSpecieRara kam dieser Aufforderung nach und brachte 14 ausgewählte Sorten zur Anmeldung. Obwohl in der Sammlung von ProSpecieRara sogar 80 verschiedene Kartoffel-Herkünfte erhalten sind, wurde im Vorfeld der Anmeldung bewusst eine strenge Auswahl getroffen. Als dann aber 5 der 14 Sorten die Bewilligung nicht erhielten, war es ein sehr unangenehmes Erwachen. Abgelehnt wurden diejenigen Sorten, die ihren Ursprung nicht in der Schweiz haben und in ihren Herkunftsländern noch vereinzelt auf Märkten zu finden sind.

Zu ergänzen ist, dass die Schweiz streng genommen allerdings nur über eine einzige in der Schweiz gezüchtete und in der Schweiz zugelassene Sorte verfügt: die Blaue St. Galler. Diese Sorte ist interessanterweise das Resultat einer Kreuzung aus zwei ProSpecieRara-Sorten, die zuvor dank der bisher liberalen Haltung der Behörden von ProSpecieRara und ihren Sortenbetreuer/-innen in den letzten 26 Jahren erhalten werden durfte.

Weshalb sind ausgerechnet so viele Sorten von ProSpecieRara von diesem drohenden Handelsverbot betroffen?

Die ProSpecieRara-Sorten sind Lokalsorten und Landsorten oder traditionelle alte Handelssorten, welche aufgrund ihrer genetischen Variabilität bestimmte Kriterien nicht erfüllen (siehe auch weiter unten). Erste Versuche, die Verschärfung des Artikels 29 durchzusetzen, haben gezeigt, dass bei der Formulierung nicht auf die Gruppe der traditionellen Handelssorten eingegangen wurde, die meist nicht Kriterien moderner Sorten entsprechen und deren Verbreitung sich nie auf ein bestimmtes Land beschränkte.

Diese Sorten fallen bei der aktuellen Bestimmung zwischen Stuhl und Bank und werden zu Opfern der Verschärfung. Vor allem bei der Einheitlichkeit fallen fast alle ProSpecieRara-Sorten gegenüber den modernen Hybridsorten durch. Gerade diese Eigenschaft ? die genetische Bandbreite ? macht sie aber für den Züchter interessant, könnten doch aus einer Landsorte viele neue Sorten herausgezüchtet werden.

Eine direkte Folge der heutigen Bestimmungen ist, dass solche ProSpecieRara-Sorten wie erwähnt nicht auf eine offizielle Handelssortenliste kommen können, die in Zukunft die Voraussetzung für das Inverkehrbringen sein soll. Die Folge daraus ist, dass die Sorten überhaupt nicht mehr in der Schweiz vermehrt und in den Handel gebracht werden dürfen. So fällt die Möglichkeit weg, die Sortenvielfalt über die Nutzung zu erhalten. Es liegt daher nahe zu fordern, bei traditionellen Sorten generell auf die Erstellung einer wie auch immer gearteten restriktiven Liste zu verzichten.

Welches sind die Kriterien, unter denen Sorten überhaupt gehandelt werden dürfen?

Entsprechend der geltenden Saat- und Pflanzgutverordnung des Eidgenössischen Volksdepartements dürfen Sorten nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn diese in einem Land des EU-Raumes offiziell angemeldet wurden. Damit Sorten angemeldet werden dürfen, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Man spricht von den DUS-Kriterien. Dabei steht «D» für «different = unterscheidbar» ? d.h. die Sorte muss sich von allen anderen bereits angemeldeten Sorten unterscheiden. «U» steht für «uniform» ? d.h. die Sorte muss einheitlich sein und «S» steht für «stable» ? d.h. die Sorte muss über Generationen hinweg stabil sein und ihre sortentypischen Merkmale weitergeben können.

Erfüllen die Sorten diese drei Kriterien, dann werden sie nach der Anmeldung auf eine offizielle Sortenliste für Handelssorten gesetzt, die dann publiziert wird. Diese Anmeldung einer Sorte geschieht normalerweise über einen Züchter, der die Sorte in den Handel bringen will. Dieser Züchter zeichnet sich dann für die Erhaltung dieser Sorte verantwortlich. Ist eine Sorte einmal auf dieser offiziellen Liste, darf sie von allen Interessierten vermehrt und gehandelt werden.

Wieso durfte ProSpecieRara ihre grosse Vielfalt an Gemüse- und Kartoffelsorten bisher problemlos in ihrem Sortenkatalog, auf den Setzlingsmärkten und sogar im Coop anbieten?

Bis heute vertraten die Schweizer Behörden bei der Interpretation des Artikels 29 der Saat- und Pflanzgutverordnung des EVD im Gegensatz zu den meisten EU-Ländern eine liberale Haltung. Sie stellten bisher bei der Umsetzung der Verordnung eher die Erhaltung, Förderung und Verfügbarkeit der Vielfalt beim Saatgutangebot für den Kunden in den Vordergrund. Es gab auch keinen direkten Handlungsbedarf, da alle Handelspartner, inklusive ProSpecieRara, die gesetzlichen Bedingungen wie die Garantie der Sortenechtheit, Sauberkeit, Gesundheit und Keimfähigkeit des gehandelten Saatgutes eingehalten haben. Diese wichtigen Punkte wurden auch beim gehandelten ProSpecieRara-Saatgut immer kontrolliert.

Weshalb hat sich das Verhalten der Schweiz bei der Umsetzung der Saat- und Pflanzgutverordnung gegenüber früher geändert?

Die neue Haltung der Schweizer Behörden ist eine Reaktion auf das überarbeitete EU-Saatgutverkehrsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist. Dieses handhabt das Inverkehrbringen von Saatgut im EU-Raum weit restriktiver als bisher in der Schweiz üblich. Dieses Gesetz soll nun möglichst schnell in den EU-Ländern umgesetzt werden.

Wenn die Schweiz das EU-Recht übernimmt respektive die eigenen Gesetze dieser EU-Richtlinie angleicht, dann gibt es nur noch die Möglichkeit, Sorten, die in die Kategorie Lokal- oder Landsorten fallen, auf eine spezielle Liste für «Erhaltungssorten» («conservation varieties») zu setzen. Jedes Land kann für sich eine solche Liste erstellen und den Handel mit diesen Pflanzen in einem beschränkten Umfang erlauben. Das grosse Problem bei dieser Sortenliste ist aber, dass nur jene Sorten aufgenommen und damit gehandelt werden dürfen, die ihren Ursprung im jeweiligen Land haben.

Für die zugelassenen Sorten gelten demnach sowohl geographische Einschränkungen als auch Mengenrestriktionen. Hier liegt nun das grosse Problem für die Sortenvielfalt. ProSpecieRara nimmt bei ihrer Auswahl, ob sie eine Sorte als erhaltenswert einstuft, nicht nur auf die Regionalität Bezug, sondern legt auch darauf wert, ob die Sorte für ihre Kunden in der Schweiz von Interesse ist oder nicht. Das primäre Ziel war und ist es, allen den Zugang zu interessanten, erhaltenswerten Sorten zu ermöglichen, welche unter den in der Schweiz herrschenden ökologischen Bedingungen anbauwürdig sind.

Sorten haben nie an Landesgrenzen halt gemacht. Sie wurden immer über die Landesgrenzen hinweg gehandelt. Wenn dies nicht so wäre, könnten wir heute nicht viel mehr als Erbsen und Pferdebohnen anbauen. Bei vielen Gemüsearten wie Tomaten, Zucchini, Peperoni usw. sieht es beim Kriterium «Ursprung Schweiz» traditionell sehr schlecht aus. Der Ursprung der meisten Kulturpflanzen liegt darüber hinaus nicht nur ausserhalb der Landesgrenzen, sondern sogar auf anderen Kontinenten (z.B. Tomate, Kartoffel, Mais, Paprika ?). Würde das Kriterium der geographischen Einschränkung bei der Zulassung von «Erhaltungssorten» zur Anwendung kommen, würde das Angebot an alten, traditionellen Sorten bei diesen Arten auf eine handvoll Sorten zusammen schrumpfen.

Die Aktion «Vielfalt für alle» möchte genau auf diesen Punkt aufmerksam machen. ProSpecieRara hat sein gesamtes Sortiment auf das Kriterium «ursprüngliche Herkunft Ausland» hin überprüft. Es zeigt sich, dass das heutige ProSpecieRara-Gemüseangebot um etwa 30 bis 40 Prozent abnehmen würde und die Schweizer Kunden vom Zugang zu diesen Sorten völlig abgeschnitten wären. Eine Saatgutproduktion wäre nur im Ausland erlaubt und die inländische Landwirtschaft wäre der Möglichkeit für eine Nischenproduktion beraubt.

Wie tangiert diese verschärfte Umsetzung die internationalen Verpflichtungen, welche die Schweiz zur Erhaltung der Biodiversität eingegangen ist?

Die Schweiz hat 1992 die Biodiversitätskonvention unterzeichnet, die jedes Land dazu verpflichtet, die eigene Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu erhalten. Bisher hat sich die Schweiz bei der Umsetzung dieser Konvention vorbildlich verhalten, in dem sie Ressourcen zur Verfügung stellte, um die in den Aktionsplänen vorgegebenen Ziele auf nationaler Ebene zu erreichen. In diesen Plänen wird neben der Erhaltung auch die Nutzung der genetischen Ressourcen, ohne die eine Erhaltung eigentlich keinen Sinn macht, propagiert. Umso schwerer wird verständlich, weshalb nun gerade bei der Nutzung der Vielfalt Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen. Dieses Verhalten widerspricht auch der offiziellen Positionierung der Schweiz in der Frage des Internationalen Übereinkommens (IT), das den Zugang zu genetischen Ressourcen regeln soll. Hier macht sich die Schweiz vor allem für den Artikel 6 stark, der sich schwergewichtig mit der nachhaltigen Nutzung von genetischen Ressourcen auseinander setzt.

Wie kam es eigentlich zu diesen restriktiven Gesetzen im Saatgutmarkt?

Der Saatgutmarkt ist einer der am strengsten kontrollierten und reglementierten Märkte. Ursprünglich waren diese Reglementierungen dafür gedacht, um Landwirte vor «minderwertigem» Saatgut zu schützen und Hochleistungssorten zu portieren ? ein wichtiges und verständliches volkswirtschaftliches Ziel in Zeiten der «Anbauschlacht» der 1930er-Jahre bis in die Zeit der «Grünen Revolution», als Ertragssteigerungen das wichtigste Ziel der Landwirtschaftspolitik war. Aus dieser Zeit stammen auch die Grundzüge der Saatgutgesetzgebung. Heute verfolgt die Schweiz (wie auch die meisten EU-Länder) jedoch auch das Ziel der Erhaltung der Sortenvielfalt innerhalb der Nutzpflanzen (Biodiversitätskonvention). Das ehemalige Ziel, alte Sorten «auszumerzen», ist daher obsolet geworden. Deshalb muss die Interpretation und Anwendung des Saatgutgesetzes auch diesen geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.



Update 21.08.2009: Bis heute sind knapp 10'000 Unterschriften zusammengekommen. Am 02.09. wird die Forderung, auch in Zukunft Saatgut und Setzlinge traditioneller Gemüsesorten kaufen zu können, offiziell den Nationalräten Maya Graf und Hansjörg Hassler sowie der Vizedirektorin des Bundesamtes für Landwirtschaft, Eva Reinhard, übergeben. Umrahmt wird die Übergabe von einem Kartoffelgrabwettbewerb für Schulklassen und einem exquisiten Mittagessen, gekocht von der GaultMillau-Bio-Köchin Vreni Giger. 'Wir laden Sie herzlich ein an diesem Anlass teilzunehmen und sich vor Ort von den köstlichen Eigenschaften der traditionellen Kartoffelsorten zu überzeugen.'



© 2009 ProSpecieRara
Kampagne «Vielfalt für alle»
5000 Aarau, Pfrundweg 14
Telefon 062 832 08 20

Website: http://www.prospecierara.ch/

Flyer Vielfalt für alle (PDF)

Die Kampagne unterstützen

 

Lesen Sie hierzu auch: Permakultur: Alte Getreidesorten aus der Rubrik Projekte.

 

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