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Entwurf zur Schweizer Agrarpolitik mit Mängeln

(17.06.2011) ProSpecieRara stiess bei der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-17 auf grobe Lücken. So werden zur Erhaltung der Agrobiodiversität nur bestehende Pflanzen-Sammlungen gefördert, neue Initiativen werden nicht unterstützt. Zudem wird der Bereich der Nutzung und Stärkung der gefährdeten Sorten und Rassen vernachlässigt.

Die Kupferhalsziege, von ProSpecieRara gefördert, wird der EU-hörigen Classe Politique in Bern den A* versohlen :)

Der Bund richtet seine Agrarpolitik neu aus - der Vorschlag befindet sich jetzt in der Phase der Vernehmlassung. ProSpecieRara wurde eingeladen dazu Stellung zu nehmen und ist bei der Durchsicht des Berichtes zur neuen Agrarpolitik 2014-2017 unter den Bermerkungen zur Agrobiodiversität betreffend deren Erhaltung und Förderung auf gravierende Mängel gestossen.

In der Stellungnahme weist ProSpecieRara auf die Mängel hin und zeigt gleichzeitig auf, welche konkreten Schritte auf gesetzlicher Ebene unternommen werden sollten, um diese zu beheben.

Projekte im Sinne von "Erhaltung durch Nutzung", für die sich ProSpecieRara seit bald 30 Jahren stark macht, finden keine explizite Unterstützung. Nebst dem Verhindern dieser groben Lücken möchte ProSpecieRara im Tierbereich die Neuorientierung der Agrarpolitik dafür nutzen, die Tierzuchtverordnung dahingehend anzupassen, dass Organisationen, die sich für gefährdete Schweizer Nutztierrassen einsetzen, ziel- und massnahmenorientiert Projekte beim Bundesamt für Landwirtschaft beantragen können - und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eigentliche Zuchtvereine handelt oder um andere Organisationsformen. Zurzeit ist ProSpecieRara als Stiftung nicht berechtigt, Tierprojekte beim Bund zu beantragen.

ProSpecieRara schlägt Folgendes vor, um Defizite im vorliegenden Bericht zur Agrarpolitik 2014-2017 durch eine Änderung im Landwirtschaftsgesetzt zu beheben:


Art. 140, d: die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen.

In beiden Artikeln 140,d und 142,d ist die Nutzung genetischer Ressourcen zu erwähnen, damit Organisationen, die darin eine Aufgabe erfüllen, mit Beiträgen entschädigt werden können.


Art. 142,1: Der Bund kann anerkannten Organisationen sowie Organisationen und Trägerschaften, die sich für die tiergenetischen Ressourcen der Schweiz einsetzen, Beiträge ausrichten, insbesondere für:

Die Agro-Biodiversität (die Vielfalt der genetischen Ressourcen für die Landwirtschaft) können nicht nur in Tresoren aufbewahrt werden. Es braucht auch eine nachhaltige Nutzung dieser Vielfalt auf dem Feld. Dies schreibt auch der Saatgutvertrag der FAO vor. Die Schweiz war bisher vorbildlich darin, die genetischen Ressourcen zu sammeln - doch nun gilt es diese Vielfalt auch zu nutzen (on farm). Dafür muss der Bund mehr Verantwortung als bisher übernehmen. Die Gesetzesanpassung in Art. 140,d und Art. 142,d legt die Grundlage dazu.


Art. 142, 2: die nachhaltige Nutzung tiergenetischer Ressourcen.

Während bei den pflanzengenetischen Ressourcen sämtliche Organisationen, die sich um die Förderung und Erhaltung dieser Ressourcen verdient machen, Zugang zu Förderungen erhalten, wurde diese Berechtigung bei den tiergenetischen Ressourcen auf Zuchtorganisationen beschränkt. Mit der neuen Formulierung soll diese Restriktion verschwinden und damit die on farm Erhaltung gestärkt und breiter abgestützt werden.


Die ausführliche Stellungnahme kann hier als PDF-Datei downgeloadet werden.

 

Lesen Sie hierzu auch: 1001 Gemüse & Co aus der Rubrik Wissen.

 

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